Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Mitfahrchecker.de · Stand: Juli 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Nutzung der Internetplattform Mitfahrchecker.de sowie der zugehörigen mobilen und digitalen Dienste.

Betreiber der Plattform ist:

Mitfahrchecker.de
Inhaber: Marc Steinicke
Mengstr. 8
23552 Lübeck
Deutschland

Telefon: 0451 / 20914631
E-Mail: info@mitfahrchecker.de

Nachfolgend wird der Betreiber als „Mitfahrchecker“, „Plattformbetreiber“ oder „wir“ bezeichnet.

Mitfahrchecker ist eine digitale Vermittlungsplattform für private und nichtgewerbliche Mitfahrgelegenheiten. Die Plattform ermöglicht es Nutzern insbesondere, Fahrten anzubieten, nach Fahrten zu suchen und Buchungsanfragen für angebotene Fahrten zu stellen.

Diese AGB gelten für sämtliche Nutzer der Plattform, unabhängig davon, ob sie Fahrten anbieten, Mitfahrgelegenheiten suchen oder beide Funktionen nutzen. Mit der Registrierung eines Nutzerkontos beziehungsweise mit der Nutzung von Funktionen, für die eine Registrierung nicht erforderlich ist, erkennt der Nutzer diese AGB an.

Die Plattform richtet sich grundsätzlich an Nutzer in Deutschland. Die Nutzung steht Personen offen, die das gesetzlich erforderliche Mindestalter für die jeweilige Nutzung erreicht haben.

2. Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser AGB gelten folgende Begriffe:

  • „Plattform“ bezeichnet die Website Mitfahrchecker.de einschließlich der damit verbundenen digitalen Funktionen.
  • „Nutzer“ bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die die Plattform nutzt.
  • „Fahrer“ bezeichnet einen Nutzer, der eine Fahrt auf der Plattform anbietet.
  • „Mitfahrer“ bezeichnet einen Nutzer, der eine angebotene Fahrt buchen oder daran teilnehmen möchte.
  • „Fahrt“ bezeichnet eine vom Fahrer auf der Plattform eingestellte Mitfahrgelegenheit.
  • „Buchung“ bezeichnet die über die Plattform vermittelte Vereinbarung zwischen Fahrer und Mitfahrer über die Teilnahme an einer konkreten Fahrt.
  • „Vermittlungsgebühr“ bezeichnet die von Mitfahrchecker für die Nutzung der Vermittlungsleistung erhobene Gebühr.
  • „Kostenanteil“ bezeichnet den vom Mitfahrer an den Fahrer zu zahlenden Anteil an den tatsächlichen Fahrtkosten, insbesondere für Kraftstoff oder Strom.

3. Gegenstand der Plattform

Mitfahrchecker stellt eine technische Plattform zur Verfügung, über die Nutzer Fahrten anbieten und passende Mitfahrgelegenheiten suchen können.

Mitfahrchecker tritt ausschließlich als technischer Vermittler auf. Mitfahrchecker wird nicht Vertragspartner des zwischen Fahrer und Mitfahrer zustande kommenden Beförderungs- beziehungsweise Mitfahrvertrages. Der Beförderungs- beziehungsweise Mitfahrvertrag kommt ausschließlich zwischen dem jeweiligen Fahrer und dem jeweiligen Mitfahrer zustande.

Mitfahrchecker schuldet insbesondere nicht:

  • die tatsächliche Durchführung einer angebotenen Fahrt,
  • die Beförderung eines Mitfahrers,
  • das Erreichen eines bestimmten Fahrtziels,
  • die Einhaltung einer bestimmten Abfahrts- oder Ankunftszeit,
  • die Verfügbarkeit eines bestimmten Fahrzeugs,
  • die Verfügbarkeit eines Sitzplatzes außerhalb der bestätigten Buchung,
  • die Durchführung einer Fahrt trotz Änderungen oder Absagen durch den Fahrer,
  • die tatsächliche Teilnahme des Mitfahrers an der Fahrt.

Die Plattform stellt lediglich die technischen Voraussetzungen für die Kontaktanbahnung, Suche, Vermittlung und Buchungsverwaltung bereit.

4. Registrierung und Nutzerkonto

Für bestimmte Funktionen ist die Erstellung eines Nutzerkontos erforderlich. Bei der Registrierung müssen die vom Betreiber als erforderlich gekennzeichneten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß gemacht werden.

Der Nutzer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Stellt der Nutzer eine unbefugte Nutzung seines Kontos fest, hat er Mitfahrchecker unverzüglich zu informieren.

Ein Nutzer darf grundsätzlich nur ein persönliches Nutzerkonto unterhalten, sofern Mitfahrchecker keine abweichende Nutzung ausdrücklich gestattet. Die Übertragung eines Nutzerkontos auf andere Personen ist nicht gestattet. Der Nutzer ist verpflichtet, Änderungen seiner relevanten Daten unverzüglich zu aktualisieren.

5. Angebot von Fahrten

Fahrer dürfen auf der Plattform Fahrten anbieten, sofern sie hierzu berechtigt sind. Der Fahrer ist verpflichtet, sämtliche Angaben zu seiner Fahrt wahrheitsgemäß und vollständig zu machen. Dies betrifft insbesondere Startort, Zielort, Zwischenstopps, Datum, Abfahrtszeit, Fahrzeugtyp, verfügbare Sitzplätze und gegebenenfalls erforderliche Fahrzeugangaben.

Der Fahrer darf nur Fahrten anbieten, die er tatsächlich selbst durchführen kann oder für deren Durchführung er rechtlich und tatsächlich verantwortlich ist. Er ist dafür verantwortlich, dass er über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt, das eingesetzte Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen ist, eine gesetzlich erforderliche Kfz-Haftpflichtversicherung besteht, das Fahrzeug sich in einem verkehrssicheren Zustand befindet und die Mitnahme von Fahrgästen rechtlich zulässig ist.

Der Fahrer darf keine Fahrten anbieten, die gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verstoßen. Eine gewerbliche Personenbeförderung ist über Mitfahrchecker nur zulässig, wenn der Fahrer hierfür über alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Versicherungen verfügt und die Nutzung der Plattform für diese Beförderung ausdrücklich zulässig ist.

6. Kostenbeteiligung

Mitfahrchecker ist darauf ausgerichtet, private Mitfahrgelegenheiten zu vermitteln, bei denen sich Mitfahrer an den tatsächlichen Fahrtkosten beteiligen. Die Plattform berechnet den empfohlenen Kostenanteil grundsätzlich anhand der Entfernung sowie fahrzeugbezogener Verbrauchswerte und aktueller Energiepreise.

Die Berechnung dient ausschließlich als technische Orientierung für eine angemessene Kostenbeteiligung. Die tatsächlichen Kosten können aufgrund von Abweichungen beim Verbrauch, Energiepreis, Fahrstil, Verkehrsaufkommen oder sonstigen Umständen von der Berechnung abweichen.

Der Kostenanteil ist keine Vergütung für die Fahrleistung des Fahrers und stellt grundsätzlich keine Vermittlungsgebühr von Mitfahrchecker dar. Der Kostenanteil wird grundsätzlich direkt zwischen Fahrer und Mitfahrer beglichen. Mitfahrchecker zieht den Kostenanteil nicht ein und wird nicht zum Zahlungsempfänger des Kostenanteils. Soweit der Kostenanteil bar oder auf sonstige Weise direkt zwischen Fahrer und Mitfahrer ausgeglichen wird, trägt Mitfahrchecker keine Verantwortung für die ordnungsgemäße Zahlung oder Rückzahlung dieses Betrages.

7. Vermittlungsgebühr

Für die Nutzung der Vermittlungsleistung kann Mitfahrchecker eine Vermittlungsgebühr erheben. Die Höhe der Vermittlungsgebühr wird dem Nutzer vor Abschluss des kostenpflichtigen Zahlungsvorgangs angezeigt.

Die Vermittlungsgebühr ist unabhängig vom zwischen Fahrer und Mitfahrer vereinbarten Kostenanteil. Sie kann über einen von Mitfahrchecker eingesetzten Zahlungsdienstleister, insbesondere PayPal, entrichtet werden. Die Vermittlungsgebühr wird für die technische Vermittlungs- und Plattformleistung erhoben und stellt keine Vergütung für die Durchführung der Fahrt dar.

Mitfahrchecker kann die Höhe der Vermittlungsgebühr künftig ändern. Für bereits bestätigte Buchungen gilt grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Buchung angezeigte Vermittlungsgebühr.

8. Buchung und Zustandekommen des Mitfahrvertrages

Ein Mitfahrer kann über die Plattform eine Buchungsanfrage für eine angebotene Fahrt stellen. Eine Buchungsanfrage stellt zunächst lediglich ein Angebot des Mitfahrers zum Abschluss eines Mitfahrvertrages dar.

Der Mitfahrvertrag zwischen Fahrer und Mitfahrer kommt erst zustande, wenn der Fahrer die Buchungsanfrage innerhalb der Plattform bestätigt und die gegebenenfalls erforderliche Vermittlungsgebühr erfolgreich bezahlt wurde.

Bei Teilstreckenbuchungen bezieht sich die Buchung ausschließlich auf die bestätigte Teilstrecke zwischen dem ausgewählten Zustiegs- und Ausstiegspunkt. Mitfahrchecker wird auch bei Nutzung des Buchungsprozesses nicht Vertragspartner des Mitfahrvertrages.

9. Teilstrecken und Sitzplatzkapazität

Die Plattform kann Buchungen für Teilstrecken einer angebotenen Fahrt ermöglichen. Die technische Verfügbarkeit eines Sitzplatzes wird anhand der jeweiligen Streckenabschnitte und der vorhandenen Buchungen ermittelt.

Die Anzeige einer verfügbaren Fahrt stellt keine Garantie dafür dar, dass die Fahrt tatsächlich durchgeführt wird. Der Fahrer ist verpflichtet, die über die Plattform bestätigten Buchungen zu berücksichtigen.

10. Kontaktdaten

Kontaktdaten der beteiligten Nutzer werden grundsätzlich erst nach Abschluss des vorgesehenen Buchungs- und Zahlungsprozesses freigegeben. Nach erfolgreicher Buchungsbestätigung können die für die Durchführung der Fahrt erforderlichen Kontaktdaten zwischen Fahrer und Mitfahrer ausgetauscht werden.

Die Nutzer verpflichten sich, die erhaltenen Kontaktdaten ausschließlich für die Durchführung und Abwicklung der jeweiligen Mitfahrt zu verwenden. Eine Nutzung zu Werbezwecken oder zur Weitergabe an Dritte ist ohne entsprechende Einwilligung oder gesetzliche Grundlage nicht gestattet.

11. Pflichten des Fahrers

Der Fahrer verpflichtet sich:

  • nur wahrheitsgemäße Fahrten anzubieten,
  • bestätigte Buchungen angemessen zu berücksichtigen,
  • Änderungen oder Absagen einer Fahrt unverzüglich mitzuteilen,
  • über eine gültige Fahrerlaubnis zu verfügen,
  • ein zugelassenes und verkehrssicheres Fahrzeug zu verwenden,
  • die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten,
  • die erforderliche Haftpflichtversicherung aufrechtzuerhalten,
  • keine unzulässige gewerbliche Personenbeförderung durchzuführen,
  • die Sicherheit der Mitfahrer nicht zu gefährden.

Der Fahrer trägt die alleinige Verantwortung für die Durchführung der Fahrt und das eingesetzte Fahrzeug.

12. Pflichten des Mitfahrers

Der Mitfahrer verpflichtet sich:

  • wahrheitsgemäße Angaben zu machen,
  • bestätigte Buchungen einzuhalten,
  • rechtzeitig am vereinbarten Zustiegsort zu erscheinen,
  • den Fahrer unverzüglich über absehbare Verspätungen zu informieren,
  • den vereinbarten Kostenanteil ordnungsgemäß zu entrichten,
  • die Anweisungen des Fahrers zur sicheren Durchführung der Fahrt zu beachten,
  • keine Gegenstände mitzuführen, deren Besitz oder Transport gesetzlich verboten ist.

13. Absage und Stornierung

Fahrer können angebotene Fahrten unter Berücksichtigung bereits bestätigter Buchungen stornieren, sofern kein gesetzliches oder vertragliches Hindernis entgegensteht. Mitfahrer können ihre Buchung nach Maßgabe der auf der Plattform vorgesehenen Funktionen stornieren.

Bei einer Stornierung wird die Buchung entsprechend dem vorgesehenen Buchungsstatus aktualisiert. Eine Stornierung kann dazu führen, dass bereits freigegebene Kontaktdaten nicht mehr für die weitere Durchführung der Fahrt verwendet werden dürfen. Gesetzliche Rechte der Nutzer, insbesondere gesetzliche Rücktritts-, Widerrufs- oder Kündigungsrechte, bleiben unberührt.

14. Haftung des Fahrers und des Mitfahrers

Der Fahrer trägt die alleinige Verantwortung für die von ihm durchgeführte Fahrt. Insbesondere haftet der Fahrer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch sein Verhalten, sein Fahrzeug oder die Durchführung der Fahrt verursacht werden.

Der Mitfahrer ist für Schäden verantwortlich, die er durch eigenes schuldhaftes Verhalten verursacht. Mitfahrchecker ist nicht dafür verantwortlich, dass Fahrer und Mitfahrer ihre jeweiligen gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten erfüllen.

Die Nutzer sind selbst dafür verantwortung, vor Fahrtantritt zu prüfen, ob die jeweils andere Person für die Durchführung der Fahrt geeignet ist und ob die Fahrt unter den vereinbarten Bedingungen durchgeführt werden kann.

15. Haftungsausschluss für vermittelte Fahrten

Mitfahrchecker ist ausschließlich Betreiber einer technischen Vermittlungsplattform und nicht Vertragspartner der zwischen Fahrern und Mitfahrern zustande kommenden Mitfahr- oder Beförderungsverträge. Die Durchführung einer über Mitfahrchecker vermittelten Fahrt erfolgt ausschließlich in der Verantwortung des jeweiligen Fahrers und Mitfahrers.

Mitfahrchecker übernimmt insbesondere keine Haftung für:

  • die tatsächliche Durchführung einer angebotenen oder gebuchten Fahrt,
  • die rechtzeitige Abfahrt,
  • die rechtzeitige Ankunft,
  • Verspätungen,
  • Änderungen der Fahrtroute,
  • Ausfälle oder Stornierungen,
  • das Nichterscheinen eines Fahrers,
  • das Nichterscheinen eines Mitfahrers,
  • eine verspätete Ankunft eines Mitfahrers,
  • die tatsächliche Verfügbarkeit eines Fahrzeugs,
  • den technischen Zustand eines Fahrzeugs,
  • die Verkehrstüchtigkeit eines Fahrers,
  • den Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis,
  • die Gültigkeit oder den Umfang einer Kfz-Haftpflichtversicherung,
  • die Einhaltung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften,
  • die Einhaltung sonstiger gesetzlicher Vorschriften durch Fahrer oder Mitfahrer,
  • Schäden am Fahrzeug,
  • Verlust oder Beschädigung von Gepäck oder persönlichen Gegenständen,
  • Schäden, die während oder im Zusammenhang mit der Fahrt entstehen,
  • Verletzungen oder sonstige Schäden, die durch die Durchführung der Fahrt entstehen,
  • Streitigkeiten zwischen Fahrer und Mitfahrer,
  • die Zahlung oder Rückzahlung des Kostenanteils,
  • die Richtigkeit der vom Fahrer oder Mitfahrer bereitgestellten Informationen.

Mitfahrchecker überprüft Nutzerangaben grundsätzlich nicht vollständig. Insbesondere übernimmt Mitfahrchecker keine Garantie dafür, dass ein Nutzer tatsächlich die angegebene Identität besitzt, ein Fahrer tatsächlich Halter oder Eigentümer des angegebenen Fahrzeugs ist, die Angaben zum Fahrzeug oder zur Fahrt zutreffend sind, die angegebene Fahrt tatsächlich stattfindet oder ein Nutzer über die erforderlichen Genehmigungen oder Versicherungen verfügt. Soweit Mitfahrchecker technische Prüfungen oder Verifizierungen anbietet, stellen diese keine umfassende Sicherheits-, Identitäts- oder Bonitätsprüfung dar.

Mitfahrchecker übernimmt keine Verantwortung für Inhalte, Angaben oder sonstige Informationen, die von Nutzern eingestellt oder übermittelt werden, sofern keine Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten besteht oder eine gesetzliche Verpflichtung zum Tätigwerden besteht. Gesetzliche Verpflichtungen zur Entfernung rechtswidriger Inhalte bleiben unberührt.

Mitfahrchecker haftet unbeschränkt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Mitfahrchecker, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Mitfahrchecker nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Nutzungsverhältnisses überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nicht, soweit Mitfahrchecker eine Garantie übernommen oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. Die Haftung von Mitfahrchecker beschränkt sich grundsätzlich auf die ordnungsgemäße Bereitstellung der eigenen technischen Plattform- und Vermittlungsleistung. Eine Haftung für die ordnungsgemäße Erfüllung der zwischen Nutzern geschlossenen Mitfahrverträge besteht nicht.

16. Haftungsausschluss für höhere Gewalt

Mitfahrchecker haftet nicht für die vorübergehende oder dauerhafte Nichtverfügbarkeit der Plattform, soweit diese auf Ereignissen beruht, die außerhalb des Einflussbereichs von Mitfahrchecker liegen. Hierzu können insbesondere gehören: Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Streiks, großflächige Ausfälle von Telekommunikationsnetzen, Ausfälle von Internetdienstleistern, Ausfälle von Cloud- oder Hosting-Anbietern, Cyberangriffe trotz angemessener Sicherheitsmaßnahmen und sonstige Ereignisse höherer Gewalt. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

17. Verfügbarkeit der Plattform

Mitfahrchecker bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Plattform. Ein Anspruch auf eine jederzeit ununterbrochene Verfügbarkeit besteht jedoch nicht. Die Plattform kann insbesondere wegen Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen, Updates oder technischen Störungen vorübergehend eingeschränkt oder nicht verfügbar sein.

Mitfahrchecker ist berechtigt, einzelne Funktionen zu ändern, zu erweitern oder einzustellen, sofern dadurch keine bereits verbindlich geschlossenen Verträge unzulässig beeinträchtigt werden.

18. Sperrung und Kündigung von Nutzerkonten

Mitfahrchecker kann Nutzerkonten vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei: falschen oder irreführenden Angaben, Verstößen gegen diese AGB, rechtswidrigem Verhalten, Betrugsverdacht, Missbrauch der Plattform, Gefährdung anderer Nutzer, Manipulation von Buchungen, unzulässiger Nutzung der Plattform, wiederholtem Nichterscheinen zu bestätigten Fahrten und missbräuchlicher Nutzung von Kontaktdaten.

Bei einer Sperrung werden die berechtigten Interessen des betroffenen Nutzers und der übrigen Nutzer angemessen berücksichtigt. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.

19. Bewertungen und Nutzerfeedback

Sofern Mitfahrchecker Bewertungen oder Nutzerfeedback ermöglicht, dürfen nur wahrheitsgemäße und sachbezogene Bewertungen abgegeben werden. Beleidigende, diskriminierende, unwahre oder rechtswidrige Inhalte sind nicht gestattet. Mitfahrchecker kann rechtswidrige oder gegen diese AGB verstoßende Bewertungen entfernen.

20. Verbotene Nutzung

Die Plattform darf insbesondere nicht genutzt werden:

  • für rechtswidrige Zwecke,
  • zur Täuschung anderer Nutzer,
  • zur Verbreitung schädlicher Software,
  • zur Durchführung betrügerischer Handlungen,
  • zur Umgehung von Sicherheitsmechanismen,
  • zur automatisierten massenhaften Datenerhebung ohne Zustimmung,
  • zur unaufgeforderten Werbung,
  • zur Weitergabe personenbezogener Daten anderer Nutzer,
  • zur gewerblichen Personenbeförderung ohne erforderliche Genehmigungen,
  • zur Vermittlung verbotener oder gefährlicher Gegenstände.

21. Rechte an Inhalten

Der Nutzer bleibt Inhaber der Rechte an den von ihm eingestellten Inhalten. Mit dem Einstellen von Inhalten räumt der Nutzer Mitfahrchecker das einfache, räumlich und zeitlich auf die Dauer der Veröffentlichung beschränkte Recht ein, diese Inhalte zur Bereitstellung und technischen Durchführung der Plattform zu speichern, zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen.

Der Nutzer gewährleistet, dass er über die erforderlichen Rechte an den von ihm eingestellten Inhalten verfügt.

22. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der jeweils gültigen Datenschutzerklärung von Mitfahrchecker. Die Datenschutzerklärung ist Bestandteil der Nutzung der Plattform, soweit sie über die Verarbeitung personenbezogener Daten informiert.

23. Widerrufsrecht für Verbraucher

Soweit ein Nutzer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und mit Mitfahrchecker einen Vertrag über eine entgeltliche digitale Dienstleistung im Fernabsatz abschließt, können gesetzliche Widerrufsrechte bestehen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung, sofern ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.

Das Widerrufsrecht kann insbesondere bei vollständig erbrachten digitalen Dienstleistungen unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen, wenn der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und seine Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bestätigt hat.

24. Verbraucherstreitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Die OS-Plattform wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt. Eine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle besteht für Mitfahrchecker derzeit nicht, sofern keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht. Mitfahrchecker ist grundsätzlich nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

25. Änderungen der AGB

Mitfahrchecker kann diese AGB ändern, wenn dies aufgrund gesetzlicher, technischer oder organisatorischer Entwicklungen erforderlich ist. Änderungen werden den Nutzern in geeigneter Weise mitgeteilt. Änderungen der AGB gelten nicht für bereits vollständig abgewickelte Vorgänge. Soweit eine Zustimmung des Nutzers zu einer Änderung erforderlich ist, wird diese vor Inkrafttreten der Änderung eingeholt.

26. Anwendbares Recht

Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Mitfahrchecker und dem Nutzer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

27. Gerichtsstand

Ist der Nutzer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Mitfahrchecker als Gerichtsstand vereinbart. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

28. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: Juli 2026
Mitfahrchecker.de
Inhaber: Marc Steinicke
Mengstr. 8, 23552 Lübeck, Deutschland
E-Mail: info@mitfahrchecker.de